RR Concept · TT VereinsportalRechtliche Informationen

Nutzungs- und Lizenzbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für TT Vereinsportal einschließlich der zugehörigen Lizenz- und Streaming-Funktionen von RR Concept.

2. Testphase

Für einen neu registrierten Verein bzw. eine neue Vereinskennung kann eine einmalige 14-tägige Testphase bereitgestellt werden. Während der Testphase können Portal- und Streaming-Funktionen freigeschaltet sein. Ein Anspruch auf wiederholte Testphasen durch neue Vereinskennungen besteht nicht.

3. Saison- und Halbserienlizenz

Die Lizenz gilt nur für die beim Kauf bezeichnete Saison/Halbserie. Sie verlängert sich nicht automatisch, sofern beim konkreten Kauf nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

4. Portal-Geräteplätze

Die Zahl gekaufter Portal-Lizenzen bestimmt die Zahl gleichzeitig aktiver Portal-Geräte. Bei ausgeschöpfter Anzahl können weitere Geräte erst nach Freigabe eines Platzes aktiviert werden.

5. Streaming-Zusatzlizenzen

Streaming ist eine separate Zusatzlizenz pro Programmlizenz/Gerät. Die Zahl der Streaming-Zusatzlizenzen kann die Zahl der Portal-Lizenzen nicht überschreiten.

6. Offline-Puffer

Nach erfolgreicher Lizenzprüfung kann die App derzeit einen Offline-Puffer von bis zu 72 Stunden verwenden. Er verlängert weder Halbserie noch Testphase.

7. Zahlungen

Bei Käufen über Google Play oder andere App-Stores gelten zusätzlich deren Zahlungs-, Erstattungs- und Nutzungsbedingungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Zulässige Nutzung

Die App darf nur im Rahmen geltender Gesetze, Rechte Dritter sowie einschlägiger Sport- und Veranstaltungsregeln verwendet werden. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung von Spielinformationen, Kameraaufnahmen und Livestreams.

9. Externe Dienste

NuScore, YouTube und weitere angebundene Dienste sind Dienste Dritter. RR Concept kann deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Schnittstellen nicht gewährleisten.

10. Haftung

RR Concept haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.